Gemeinsame Bildung und aktive Teilhabe
Gemeinsame Bildung und aktive Teilhabe: Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen werden in gemeinsamen Gruppen betreut, um den Austausch und das Verständnis zwischen den Kindern zu fördern. Jedes Kind wird aktiv in die Gemeinschaft eingebunden und beteiligt sich am Kita-Alltag. Sie lernen von- und miteinander, was den gegenseitigen Respekt stärkt.
Zielgruppe
Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen sowie Kinder, die von Behinderung bedroht sind, wie z.B. durch Flucht- oder Migrationshintergrund.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention und das BayKiBiG fordern von Kitas, räumliche und personelle Voraussetzungen für integrative Gruppen zu schaffen, inklusive Reduzierung der Gruppengröße und Zusammenarbeit mit Fachdiensten.
Aufnahme und Voraussetzung für einen Integrationsplatz
Ein ärztliches oder therapeutisches Gutachten über den speziellen Förderbedarf des Kindes muss erstellt werden. Diese Diagnostik wird als Grundlage für den Antrag auf Eingliederungshilfe für den Bezirk Oberbayern verwendet. Daraufhin kann der Antrag gestellt werden.
Personelle und räumliche Anforderungen: Kitas müssen über zusätzliches Fachpersonal mit heilpädagogischer Qualifikation verfügen, Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt der räumlichen Gestaltung.
Qualitätssicherung: Regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes sowie die Erstellung von Förderplänen sind essenziell.
%20(3).png)
