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Gemeinsame Bildung und aktive Teilhabe

Gemeinsame Bildung und aktive Teilhabe: Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen werden in gemeinsamen Gruppen betreut, um den Austausch und das Verständnis zwischen den Kindern zu fördern. Jedes Kind wird aktiv in die Gemeinschaft eingebunden und beteiligt sich am Kita-Alltag. Sie lernen von- und miteinander, was den gegenseitigen Respekt stärkt.

Zielgruppe

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen sowie Kinder, die von Behinderung bedroht sind, wie z.B. durch Flucht- oder Migrationshintergrund.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention und das BayKiBiG fordern von Kitas, räumliche und personelle Voraussetzungen für integrative Gruppen zu schaffen, inklusive Reduzierung der Gruppengröße und Zusammenarbeit mit Fachdiensten.

Aufnahme und Voraussetzung für einen Integrationsplatz

Ein ärztliches oder therapeutisches Gutachten über den speziellen Förderbedarf des Kindes muss erstellt werden. Diese Diagnostik wird als Grundlage für den Antrag auf Eingliederungshilfe für den Bezirk Oberbayern verwendet. Daraufhin kann der Antrag gestellt werden.

Personelle und räumliche Anforderungen: Kitas müssen über zusätzliches Fachpersonal mit heilpädagogischer Qualifikation verfügen, Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt der räumlichen Gestaltung.

Qualitätssicherung: Regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes sowie die Erstellung von Förderplänen sind essenziell.

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Integrationsplätze bei VIOkita

Jede unserer Einrichtungen hat die Möglichkeit, Kinder mit Behinderung aufzunehmen.
In Integrationseinrichtungen ist die Anzahl der entsprechenden Plätze in der Betriebserlaubnis festgelegt. Darüber hinaus besteht in allen Einrichtungen die Möglichkeit einer sogenannten “Einzelintegration”, die nach Genehmigung durch den Bezirk Oberbayern erfolgt.

Inklusion und Integration

Der Punkt Inklusion und Integration beschreibt den Ansatz, wie bei uns Inklusion als Teil der pädagogischen Arbeit umgesetzt wird. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) versteht Inklusion als grundlegendes Prinzip, um allen Kindern unabhängig von ihren Fähigkeiten, Voraussetzungen oder Beeinträchtigungen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
 

Inklusion geht über Integration hinaus, indem
sie Vielfalt als Bereicherung ansieht und Unterschiede wertschätzt, um eine gerechte Gesellschaft zu fördern.

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