top of page

Die VIOkita gGmbH trägt die Verantwortung für die Betreuung, Bildung und Begleitung der ihr anvertrauten Kinder.

 

Grundlage für unser Handeln sind neben dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) auch der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und die Pädagogische Rahmenkonzeption der Landeshauptstadt München von zentraler Bedeutung.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 betonen besonders das Recht auf Bildung von Anfang an sowie das Recht der Kinder auf Mitsprache und Mitgestaltung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, Kindern von klein auf die Möglichkeit zu geben, aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, ihre Umgebung mitzugestalten und sie dabei in ihrem Bildungsprozess zu unterstützen.

Gesetze, Richtlinien & Grundlagen

Konzeption LHM

Die Konzeption, ergänzt den BEP durch ihre spezifische Ausrichtung auf die Bedingungen und Bedürfnisse der Kinder in München.

Sie dient für uns als praxisnahes Instrument, das die Ausrichtung der Betreuungsarbeit auf die neuesten pädagogischen Entwicklungen unterstützt

Bayerischer Bildungs und Erziehungsplan

Der BEP, bietet uns einen umfassenden Leitfaden für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der frühkindlichen Betreuung. Er stellt Grundlage für die Förderung der individuellen Entwicklung der Kinder dar und erläutert aktuelle pädagogische Erkenntnisse, die für VIOKiTa in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind.

SGB VIII

Neben dem BayKiBiG ist § 22 SGB VIII eine weitere gesetzliche Grundlage, die die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege regelt. Zudem konkretisiert § 8a SGB VIII den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, welcher sicherstellt, dass in den Einrichtungen von VIOkita Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Gefährdungen ihres Wohlergehens getroffen werden.

Dieses Gesetz ist die primäre Grundlage für die Kinderbetreuung in Bayern und umfasst spezifische Regelungen zur Bildungs- und Erziehungsarbeit in Teil IV. Es inkludiert die notwendigen Ausführungsverordnungen, die unsere tägliche pädagogische Praxis in den Einrichtungen leiten

BayKiBiG

Design ohne Titel (22)_edited.png
bottom of page